Per 17. Dezember 2021 tritt die EU Whistleblower-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie
verpflichtet Unternehmen zu einem anonymen Hinweisgebersystem, zur Meldung von
Compliance-Verstössen.

Betroffen sind auch Schweizer Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden bzw. EUR 10 Mio.
Jahresumsatz mit Mitarbeitenden, Partnern oder Zulieferern aus dem EU-Raum.

In unserem Whitepaper erfahren Sie, wie wichtig eine anonyme Hinweisstelle ist und wie eine unabhängige, externe Kommunikationsstelle umgesetzt werden kann. Füllen Sie das nebenstehende Formular aus und erhalten Sie kostenfrei das whistleTAG Whitepaper.